Ergänzung des Hygienekonzeptes für unseren Kindergarten

Gemäß der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 28.01.2021 gelten neben den weiter bestehenden Corona Schutzmaßnahmen wie

  • Lüften
  • Handhygiene
  • Mindestabstand 1,50 m
  • Niesetikette etc.

ab dem 15. Februar 2021 auf dem Grundstück Zinzendorfstr.14, Chemnitz folgende Regelungen:

In sämtlichen Innenräumen (Kindergarten, Gemeindehaus und Pfarrhaus) und im eingezäunten Außenbereich besteht Maskenpflicht. Zulässige Mund-Nasen-Bedeckungen sind medizinische OP-Masken oder FFP2-Masken.
Die Masken sind zwingend vor dem Betreten des Grundstückes anzulegen!

Dies ist besonders wichtig bei unmittelbarem Kontakt zwischen den Erzieherinnen und den Eltern bzw. Besuchern, zum Beispiel beim Bringen und Abholen der Kinder und bei Kontakten von Besuchern untereinander.
Ausgenommen von dieser Pflicht sind

  • das pädagogische Personal,
  • Besucher mit einem ärztlichen Attest, sowie
  • Kinder bis zur Vollendung des 6.Lebensjahres

Der Kirchenvorstand

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