Der Kirchenvorstand hat die Aufgabe, zusammen mit der Pfarrerin und anderen Hauptamtlichen die Gemeinde zu leiten.
Die Mitglieder eines Kirchenvorstands arbeiten ehrenamtlich und werden alle 6 Jahre neu gewählt oder berufen. Die Obligenheiten eines Kirchenvorstandes regelt ein Gesetz. In § 13 der Kirchgemeindeordnung sind die Aufgaben beschrieben. Die Kirchvorsteherinnen und Kirchvorsteher müssen viele Entscheidungen treffen: Mal geht es um neues Personal für den Kindergarten, mal um die Planung des Konfirmandenunterrichts, die Gottesdienstgestaltung oder die Renovierung der Kirche.

Ausschüsse
Zur Vorbereitung seiner Entschließungen oder zur Erledigung bestimmter Aufgaben hat der Kirchenvorstand aus seiner Mitte und durch Zuwahl anderer geeigneter Gemeindeglieder diese Ausschüsse gebildet.
- Bau- und Friedhofsausschuss
- Finanzausschuss
- Ausschuss für Gemeindeaufbau
- Kinder- und Jugendausschuss
- Ausschuss für Personalangelegenheiten
- Ausschuss für Angelegenheiten der Kirche im Rehabilitationszentrum für Blinde
Darüber hinaus entsendet der Kirchenvorstand Vertreter aus seinem Kreis in die Kirchenbezirkssynode und in den Verbundausschuss der Region West.
Die Koordination der Arbeitsgruppe Asyl erfolgt ebenfalls durch einen Vertreter des Kirchenvorstands.
Die Ausschüsse und Arbeitsgruppen berichten über ihre Arbeit regelmäßig an den Kirchenvorstand.
Kontakt
Vorsitzende des Kirchenvorstandes:
Pfrn. Jutta Gildehaus
E-Mail an den Kirchenvorstand
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