Bestimmungen für Gottesdienste

Während der Dauer der Überlastungsstufe gelten für unsere Gottesdienste folgende Regelungen:

  • Teilnahme nur unter Beachtung der 3G-Regel (Genesen/Geimpft/Getestet)
  • Es ist eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Der gemeinschaftliche Gesang ist auf ein Schlusslied (mit Maske) begrenzt.

Es werden Antigentests nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden anerkannt. Infos zu Teststellen unter https://chemnitz.de.

Zuhause durchgeführte Tests werden nicht ankerkannt.

Zum Zweck der Kontaktnachverfolgung müssen die entsprechenden Angaben gemacht werden.

Bitte rechnen Sie mit Wartezeiten beim Einlass.

Veröffentlicht in Covid 19, Kirchenvorstand.